Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 – Anbieter, Einbeziehung der AGB

(1) Anbieter und Vertragspartner ist trans-doc translation Shabitha Yogeswaran, Stuttgartstraße 27, 44143 Dortmund, Deutschland, Telefon: 0176 415 247 20, E-Mail: kontakt@trans-doc.de  (im Folgenden kurz „Anbieter“).
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung über die Übersetzungs- und sonstigen Leistungen zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Kunden. Entgegenstehenden AGB des Kunden wird widersprochen.


§ 2 – Angebot und Vertragsschluss

(1) Der Anbieter bietet dem Kunden Übersetzungsleistungen an. Informationen auf der Anbieter-Webseite, in E-Mails, in Flyern, Broschüren oder sonstigen Werbemitteln, die nicht an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, stellen keine Angebote dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots seitens des Kunden.
(2) Der Kunde kann für die Beauftragung des Anbieters das vorliegende Auftragsformular des Anbieters nutzen und es unter Angabe seines Namens, seiner E-Mail-Adresse, seiner Anschrift und der zu übersetzenden Dokumente per E-Mail oder Online-Formular an den Anbieter einsenden. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme seitens des Anbieters zustande. Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail (Vertragsbestätigung). Der Kunde ist an sein Angebot für 7 Werktage gebunden. Der Anbieter behält sich vor, die Beauftragung ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
(3) Der Anbieter übersendet dem Kunden nach Vertragsschluss den Inhalt des abgeschlossenen Vertrags (Vertragstext) per E-Mail. Gleichzeitig speichert der Anbieter den Vertragstext in seiner elektronischen Datenverarbeitung. Da der Kunde hierzu keinen Zugang hat, obliegt es dem Kunden, die E-Mail mit dem Vertragstext im eigenen Interesse aufzubewahren.
(4) Vertragsschluss und Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache.
(5) Termine und Fristen zur Ausführung von Aufträgen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindliche Fristen durch den Anbieter zugesichert werden. Die Parteien vereinbaren, dass jegliche Vertragsschlüsse und Nachtragsvereinbarungen zu ihrer Wirksamkeit der Textform bedürfen. Dies gilt auch für Terminzusagen, Fristsetzungen, Mängelrügen und Kündigungserklärungen. Die verbindliche Wirkung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens (§ 346 HGB), das auf eine mündliche Vereinbarung folgt, wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
(6) Sind auf Kundenseite mehrere Personen Vertragspartner, so sind sie gegenüber dem Anbieter Gesamtgläubiger und Gesamtschuldner jeglicher Ansprüche. Für die Abgabe und den Empfang von Willenserklärungen und anderen Mitteilungen gilt gegenüber dem Anbieter jede der Personen als durch die übrigen Personen bevollmächtigt.


§ 3 - Leistung des Anbieters

(1) Übersetzt werden ausschließlich Texte.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich, dass alle Übersetzungsarbeiten nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sach- und fachgerecht angefertigt werden. Die Übersetzung des Ausgangstextes erfolgt wort- bzw. sinngemäß nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche. Die Verwendung einer individuellen Fachterminologie des Kunden erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung der Parteien in Textform.
(3) Die Leistung des Anbieters beinhaltet, soweit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, keine zusätzlichen oder besonderen Arbeiten wie etwa einen bestimmten Satz der Texte, Formatierungen, Gestaltungen oder Anpassung an Vorlagen des Kunden.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, bei Auftragserteilung Angaben zur Zielsprache und zum Verwendungszweck zu machen sowie ggf. Terminologie- und Formatierungswünsche mitzuteilen. Sofern eine bestimmte Terminologie vom Kunden erwünscht ist, verpflichtet dieser sich, dem Anbieter spätestens bei Auftragserteilung ein entsprechendes Glossar zur Verfügung zu stellen. Ferner verpflichtet sich der Kunde während der Auftragsbearbeitung für eventuelle Fragen telefonisch oder per E-Mail erreichbar zu sein.
(5) Der Anbieter leistet keine rechtliche Prüfung der inhaltlichen Vorgaben des Kunden. Insbesondere ist eine Recherche nach etwaigen Namens-, Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- oder sonstigen Rechten Dritter nicht Auftragsinhalt. Es obliegt dem Kunden, sich in diesen Fragen durch Hinzuziehung qualifizierter Rechtsberater abzusichern.
(6) Der  Anbieter behält sich vor, offensichtliche Unrichtigkeiten oder Unklarheiten nach bestem Wissen aufgrund des zu verstehenden Sinngehalts des Urtextes eigenständig zu korrigieren und in sprachlich einwandfreie Darstellung zu setzen; diese Abweichungen werden gesondert kenntlich gemacht.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, den Auftrag auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise auf fachkundige Dritte zu übertragen bzw. durch fachkundige Dritte oder unter Zuhilfenahme fachkundiger Dritter auszuführen. In diesen Fällen obliegt dem Anbieter die sorgfältige Auswahl der Hilfspersonen und die Gewähr für deren fachliche Eignung, sowie die Einhaltung von Datensicherheit und Verschwiegenheit.


§ 4 – Entgelte und Bezahlung

(1) Im Übrigen gelten für Entgelte die bei Vertragsschluss gülti¬ge Preisliste, soweit nicht indi¬viduelle Ver¬einbarungen getroffen wer¬den.
(2) Änderungswünsche des Kunden, die nicht auf einer fehlerhaften Übersetzung des Urtextes beruhen, sind gesondert zu vergüten. Hierbei wird die für die Erstübersetzung angefallene Vergütung pro Zeile zugrunde gelegt.
(3) Alle Entgelte verstehen sich netto zzgl. jeweils geltender Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich anderweitig angegeben.
(4) Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen ab Rechnungszugang. Der Anbieter kann Rechnungen auch in elektronischer Form per E-Mail an den Kunden versenden. Es obliegt dem Kunden, seine Zahlung so rechtzeitig zu bewirken, dass sie beim Anbieter innerhalb der Frist eingeht.
(5) Es obliegt dem Kunden, etwaige Einwendungen gegen eine Rechnung ab deren Zugang bin¬nen acht Wochen in Textform geltend zu ma¬chen; nach Ablauf dieser Zeit gilt der Rechnungsinh¬alt als rich¬tig, wobei dem Kunden der Nach¬weis der Unrichtigkeit vorbehalten bleibt. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge bei Übersen¬dung der Rechnung gesondert hingewiesen.
(6) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Anbieter zur Stellung von Vorschuss-/Abschlagsrechungen in Höhe von 50 % der Brutto-Angebotssumme bei Angebotsannahme berechtigt.
(7) Die Bezahlung der Leistungen des Anbieters folgt per Banküberweisung. Überweisungen akzeptiert der Anbieter nur als SEPA-Überweisung oder spesenfreie Zahlungen in Euro.
(8) Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich der Anbieter vor, die eigene vertragliche Leistung bis zur Beendigung des Verzugs zurückzubehalten. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Entgelts während der Zurückbehaltung bleibt unberührt.
(9) Der Kunde kann gegenüber den Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.


§ 5 – Weitere (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden, Abnahme

(1) Der Kunde hat dem Anbieter spätestens mit Beauftragung ein Exemplar des zu übersetzenden Dokuments in elektronischer Form (in einer der folgenden Formate: rtf, pdf, doc, docx, odt), bei beglaubigten Übersetzungen das jeweils zu übersetzende Originaldokument für die vertragsgemäße Bearbeitung für den Anbieter kostenfrei zu übermitteln.
(2) Stellt der Kunde eigene Entwürfe oder sonstige Unterlagen für den Auftrag zur Verfügung oder beteiligt er sich durch eigene Mitarbeit, begründen diese Umstände kein Urheber- oder Miturheberrecht an dem Arbeitsergebnis des Anbieters und mindern auch nicht dessen Vergütungsansprüche.
(3) Es obliegt dem Kunden, seine Vorlagen frei von Fehlern, insbesondere von Schreibfehlern, zu liefern. Der Anbieter schuldet keine Überprüfung in dieser Hinsicht.
(4) Ein Kunde, der dem Anbieter zur Herstellung einer Ware Vorlagen zur Verfügung stellt (z.B. Logos, Fotos, Zeichnungen oder Text), garantiert dem Anbieter, über alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an den Vorlagen zu verfügen, und räumt diese dem Anbieter für die Erfüllung seiner vertraglichen Leistung ein. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die ein Dritter gegen den Anbieter geltend macht wegen der Verletzung von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten, Marken-, Design- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechen. Der Freistellungsanspruch umfasst auch etwaig erforderliche Kosten des Anbieters für die Anspruchsprüfung und Rechtsverteidigung.
(5) Der Kunde ist verpflichtet dem Anbieter jegliche Änderungen vertrags- und leistungsrelevanter Umstände, wie z.B. Änderungen seines Namens und seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen, unabhängig davon, dass entsprechende Änderungen öffentlichen Registern entnommen werden können.
(6) Der Anbieter kann, ohne abweichende Hinweise des Kunden bei Vertragsschluss und spätestens bei Übergabe der vertragsgegenständlichen Dokumente, davon ausgehen, dass sämtliche Dokumente im Eigentum des Kunden stehen und dieser zur Übergabe und Verwahrung der Dokumente an den Anbieter berechtigt ist.
(7) Die Leistungen des Anbieters beruhen wesentlich auf den vom Kunden mitgeteilten Informationen. Dem Kunden obliegt es daher, dem Anbieter sämtliche Informationen, die für die Leistungserbringung relevant sein können, mit Beginn der Zusammenarbeit vollständig, zutreffend und mit aktuellem Stand mitzuteilen. Dem Kunden ist bewusst, dass unvollständige, fehlerhafte oder veraltete Informationen von seiner Seite zu einem fehlerhaften oder unbrauchbaren Ergebnis der Leistungen des Anbieters führen können.
(8) Ist der Anbieter auf Unterlagen oder Daten des Kunden angewiesen und erhält der Anbieter diese nicht bei Beauftragung oder zu einem als verbindlich vereinbarten Termin, kann der Anbieter dem Kunden die entstehende Verzögerung als Arbeitszeit gemäß den vereinbarten Honorarsätzen berechnen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der Anbieter während der Wartezeit eine gleichwertige Vergütung durch Bearbeitung eines anderen Auftrags erzielen konnte oder sich die Fertigstellung des Gesamtwerkes trotz der Wartezeit insgesamt nicht verzögert hat. Entsprechendes gilt, wenn der Anbieter auf Unterlagen oder Daten Dritter angewiesen ist, die für den Kunden tätig sind.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbstständig durchzuführen, insbesondere auch vor dem jeweiligen Auftragsbeginn eigene (Sicherungs-)Kopien der von ihm übermittelten Dokumente anzufertigen.
(10) Der Anbieter kann jederzeit die Rücknahme von Dokumenten in angemessener Frist verlangen, sobald diese beim Anbieter für den Auftrag nicht mehr benötigt werden.
(11) Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Anbieter die Leistung für den Kunden mit dessen Name und Logo als Referenz benennt.
(12) Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsmäßig Übersetzung abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit der Übersetzung die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Als abgenommen gilt eine Übersetzung auch, wenn der Anbieter dem Kunden nach Fertigstellung und Übermittlung der Übersetzung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Kunde ein Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des vorstehenden Satzes nur dann ein, wenn der Anbieter den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat. 

§ 6 – Übersendung und Auslieferung von Dokumenten

(1) Die Lieferung der Übersetzung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, an die vom Kunden bei Auftragserteilung übermittelte E-Mail zum im Auftrag vereinbarten Liefertermin.
(2) Beglaubigte Übersetzungen erhält der Kunde, wenn nicht anders vereinbart, in Papierform per Postversand.
(3) Für die Übermittlung von Dokumenten an den Anbieter trägt der Kunde die Versandkosten und das Transportrisiko für die Übersendung sämtlicher übermittelter Dokumente. Dem Kunden wird geraten, die übersandte Ware ausreichend gegen Beschädigung oder Verlust auf dem Transportwege zu versichern. Offensichtliche Beschädigungen durch den Transport werden dem Kunden unverzüglich per E-Mail mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Kunden beim von ihm beauftragten Transportunternehmen durchgeführt werden kann.
(4) Der Kunde kann vom Anbieter die Herausgabe von Dokumenten und Übersetzungen allein durch Auslieferung der Dokumente an den Kunden verlangen. Eine Abholung der Dokumente und Übersetzungen beim Anbieter ist nicht möglich.
(5) Die Auslieferung erfolgt mit Abschluss der beauftragten Übersetzungsleistungen nach vollständiger Zahlung des Kunden.
(6) Eine Auslieferung von Dokumenten und Übersetzungen erfolgt an die im Auftrag angegebene Adresse des Kunden. Wünscht der Kunde eine Auslieferung an eine andere Lieferanschrift, so hat er diese dem Anbieter bis spätestens 4 Tage vor Auslieferung in elektronischer Form zu übermitteln.
(7) Der Anbieter schuldet im Rahmen der Auslieferung von Dokumenten lediglich die Übergabe der Dokumente an das jeweilige Transportunternehmen (Gefahrübergang). Der Kunde trägt die dem Anbieter entstehenden Kosten sowohl für den Versand als auch für die vom Anbieter einzudeckende Transportversicherung.
(8) Schlägt die Auslieferung fehl, weil der Kunde die Lieferadresse falsch oder unvollständig angegeben hat oder aus sonstigen Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, erfolgt ein erneuter Zustellversuch nur, wenn der Kunde die unmittelbaren Kosten der erneuten Auslieferung übernimmt.


§ 7 – Urheber- und Nutzungsrechte, Rechte- und Eigentumsvorbehalt

(1) Der Kunde verpflichtet sich mit Auftragserteilung, jede Nutzung eines Arbeitsergebnisses des Anbieters zu unterlassen, soweit er das Arbeitsergebnis nicht abgenommen und vergütet hat; dies gilt insbesondere auch, soweit es sich bei dem Arbeitsergebnis nicht um ein Werk im urheberrechtlichen Sinne handelt und/oder auch kein verwandtes Schutzrecht Anwendung findet. Arbeitsergebnis in diesem Sinne ist auch jeder Entwurf und jedes Teil- oder Zwischenergebnis.
(2) Der Anbieter räumt dem Kunden die zur vorausgesetzten Verwendung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte ein.
(3) Die Rechteeinräumung erfolgt nur für die vereinbarte Nutzungsart für den vereinbarten Verwendungszweck im vereinbarten Umfang. Jede weitergehende Nutzung erfordert eine vorherige Vereinbarung mit dem Anbieter, insbesondere über eine entsprechende Vergütung.
(4) Jegliche Einräumung von Nutzungs- und Eigentumsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung und vollständiger Begleichung etwaiger Auslagen.

§ 8 – Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht

Der Anbieter behält sich sein Eigentum an allen gelieferten Sachen bis zu deren vollständiger Bezahlung durch den Kunden vor. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus.


§ 9 – Verbraucher-Widerrufsrecht

(1) Einem Kunden, der den Anbieter als Verbraucher mit der  Übersetzung beauftragt, steht ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bedingungen zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Einem Verbraucher mit ständigem Aufenthalt außerhalb Deutschlands räumt der Anbieter ein Verbraucher-Widerrufsrecht gemäß den deutschen Voraussetzungen und Rechtsfolgen auch dann ein, wenn das nationale Recht des Verbrauchers kein Widerrufsrecht vorsieht oder den Widerruf an eine kürzere Frist oder an eine strengere Form knüpft als nach deutschem Recht.


§ 10 – Gewährleistung (Mängelhaftung)

(1) Der  Kunde  versichert  die  Richtigkeit  und  Vollständigkeit  sämtlicher  seiner zum Übersetzungsauftrag und den entsprechenden Dokumenten gemachten  Angaben.  Er  erklärt,  uneingeschränkt  über  die jeweils angebotenen Dokumente  verfügen  zu dürfen.
(2) Der  Kunde  gewährleistet,  dass  die von ihm zur Übersetzung übermittelten Dokumente  frei  von  Rechten  Dritter  ist,
(3) Im Übrigen bestehen Gewährleistungsansprüche der Parteien (auch Mängelhaftungsrechte genannt) gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter wegen Mängeln der Übersetzung verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt oder der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wurde, in sechs Monaten seit der Abnahme der Übersetzung.


§ 11 – Haftung

(1) Die Haftung des Anbieters für Vermögensschäden ist dem Grunde nach beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorgenannten Beschränkungen gelten nicht, soweit der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht, deren Einhaltung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht.
(2) Die Haftung des Anbieters für Vermögens¬schäden wegen einer Beschädigung oder eines Verlustes von Daten beschränkt sich auf die Folgen einer  vom Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig unter¬lassenen Datensicherung, zu der  der Anbieter auf¬grund Vertrags mit dem Kunden verpflichtet war. Der Kunde trägt den Schaden je¬doch selbst, soweit er darauf beruht, dass der Kunde seiner eigenen Datensicherungsobliegen¬heit nicht nachgekom¬men ist.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus der Übernah¬me einer Garantie bleibt durch die vorstehenden Absätze unberührt.


§ 12 – Außergerichtliche Streitbeilegung

(1) Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform”) zur Verfügung unter der Adresse ec.europa.eu/consumers/odr.
(2) Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 13 – Schlussbestimmungen

(1) Die Parteien unterstellen ihre Vereinbarungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der deutschen Kollisionsregeln für das internationale Privatrecht. Gegenüber Verbrauchern mit ständigem Aufenthalt im Ausland findet das deutsche Recht jedoch keine Anwendung, soweit das nationale Recht des Verbrauchers Regelungen enthält, von denen zu Lasten des Verbrauchers nicht durch Vertrag abgewichen werden kann.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort für alle vertragsgegenständlichen Leistungen sowie als ausschließlichen Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten den Sitz des Anbieters.
(3) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.


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